AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Angebote
sind freibleibend und verstehen sich in EUR zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

2. Aufträge
sind für uns erst bindend, wenn sie zu den vereinbarten Konditionen von uns schriftlich bestätigt sind.

3. Lieferzeiten
werden gerechnet vom Zeitpunkt der Bestellung beziehungsweise nach Eintreffen der Zeichnungen bei uns nach technischer Klarstellung. Es wird alles aufgeboten, die von uns angegebenen Lieferzeiten nach bestem Wissen und Gewissen einzuhalten. Im Falle eines Verzuges wird der Besteller angehalten, schriftlich eine angemessene Nachfrist einzuräumen mit dem Hinweis, dass er die Abnahme der Ware nach Ablauf dieser Frist ablehne. Schadensersatz wegen Nichterfüllung bleibt ausgeschlossen. Bei höherer Gewalt oder unvorhergesehenen Hindernissen wie z.B. Aufruhr, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen etc. tritt ein Lieferverzug nicht ein.

4. Zeichnungen, Vorlagen und Urheberrechte
Muster, Entwürfe, Skizzen etc., die von uns erstellt werden, sind urheberrechtlich geschützt, verbleiben unser Eigentum und sind auf Verlangen zurückzugeben. Sie dürfen weder verwendet, veröffentlicht, vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an MTO übergebenen Vorlagen und Muster berechtigt ist und für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen haftet. MTO übernimmt keine Verpflichtungen diese Sachverhalte zu prüfen. Sollte der Auftraggeber entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt er MTO von allen Ersatzansprüchen Dritter frei

5. Werkzeuge
Grundsätzlich wird bei der Neuherstellung nur ein Werkzeugkostenanteil erhoben. Die Werkzeuge werden für Nachbestellungen aufgehoben und bleiben ausschließlich in unserem Besitz und Eigentum. Die Pflicht der Aufbewahrung gilt nach Erteilung des letzten Auftrages 3 Jahre.

6. Mengenabgaben
Wir sind aus fertigungstechnischen Gründen befugt, 10% Mehr- oder Minderlieferungen durchzuführen. Die Toleranzgrenze wird jedoch so klein wie möglich gehalten.

7. Mängelrüge
der Ware bezüglich offener Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach Erhalt der Ware, nicht offene Mängel spätestens jedoch 6 Monate nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen.

Bei Mängeln hat der Lieferer die Wahl, den Liefergegenstand unentgeltlich nachzubessern oder kostenfrei Ersatz zu liefern. Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, der Besteller hat lediglich das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn der Mangel vom Lieferer durch entweder zweimalige Nachbesserung oder einmalige Ersatzlieferung nicht behoben werden konnte.

8. Lieferungen
erfolgen im handelsüblichen Sinne ab Werk ausschließlich Verpackung, die wir günstigst in Rechnung stellen. Die Versandart, sollte vom Besteller nichts vorgeschrieben sein, bleibt dem Lieferer überlassen. Der Versand erfolgt hierbei auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Eine Transportversicherung kann auf Wunsch des Bestellers abgeschlossen werden, die Kosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Teillieferungen seitens des Lieferers sind zulässig.

9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Lieferers. Sie darf weder verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden. Für den Fall der Weiterveräußerung vor Bezahlung der Ware an uns tritt der Veräußerer schon jetzt seine Forderung gegenüber seinem Käufer in Höhe unserer Forderung an uns ab.

10. Erfüllungsort
und Gerichtsstand ist Sitz des Lieferers Keltern. Unter Ausschluss ausländischen Rechts unterliegt das Vertragsverhältnis deutschem Recht.

 

Ansprechpartner

mto logo

Geschäftsführer: Marcus Schacht

Adresse

MTO Metallwaren +
Werbemittel GmbH & Co. KG
Dieselstraße 10
75210 Keltern-Dietlingen

Kontakt

TEL      +49 7236 9384-0
FAX      +49 7236 9384-44
info@mto-metallwaren.de